Allgemeine Informationen zum Ablauf

Im Vorfeld

Bitte überprüfen Sie auf der Übersichtskarte zunächst selbst, ob Ihr Hof im Flohmarktgebiet liegt. Besprechen Sie sich mit Nachbarn und Freunden, ob sich nicht mehrere zu einer Hofflohmarktgemeinschaft zusammenschließen wollen. Wenn Sie Mieter sind, holen Sie bitte die Erlaubnis Ihres Vermieters ein, den Hof für den Hofflohmarkt nützen zu dürfen.

Wer außerhalb des festgelegten Gebietes wohnt, möge sich bitte bei uns melden. Vielleicht finden wir einen „Gasthof“, der die Betroffenen aufnimmt. Die unten genannten Teilnahmebedingungen werden der Anmeldung zugrunde gelegt.

Am Veranstaltungstag

Bitte markieren Sie am Veranstaltungstag Ihr Hoftor bzw. Ihre Eingangstür mit bunten Luftballons und legen den Flohmarktlageplan gut sichtbar aus, damit auch alle Interessierten wissen, wo überall geöffnet ist.

Im Falle eines Starkregens oder sonstigen Unwetters am Veranstaltungstag entfällt die Veranstaltung. Bitte informieren Sie sich bei schlechtem Wetter über unsere Homepage, ob der Hofflohmarkt statt finden kann.

Teilnahmebedingungen

  • Wir sind eine private Haus- und Hofgemeinschaft.
  • Wir bieten eigene Trödelware zum Verkauf – keine Neuware und keine illegale Ware, kein Verkauf von Essen und Getränken. Wir sind keine Händler und beherbergen keine Händler.
  • Wir agieren in eigener Verantwortung und Haftung und organisieren die Veranstaltung in unserem Hof selbst. Gesetzliche Bestimmungen (z.B. Lebensmittelrecht oder Handelsbeschränkungen auf bestimmte Waren) werden eingehalten.
  • Ein Verkauf auf öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt.
  • Falls wir eine Mietergemeinschaft sind, holen wir für die Hofnutzung eigenständig eine Genehmigung bei unserem Vermieter ein.
  • Für die Anmeldung können stadtteilbezogen Kosten anfallen, die auf der Seite des Stadtteils zu finden sind.

Und sonst

Viel Spaß beim Entdecken, Verkaufen, Plauschen und Tauschen!